Eine Klinik setzt einen Chatbot auf ihrer Website ein. Der Bot macht falsche Angaben. Nun muss die Klinik die Abmahnkosten erstatten. Halluziniert eine KI, haftet das Unternehmen, das sie einsetzt, sagt das OLG Hamm.
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September 16, 2026 at 3:14 PM
Gericht entscheidet: Unternehmen haftet, wenn der Chatbot halluziniert
FAZ Feuilleton