Werden Bewerber diskriminiert, können sie über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz finanziellen Ausgleich einklagen. Wie lange dieser gezahlt werden muss, hängt vom weiteren Karriereweg des Betroffenen ab.
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September 26, 2026 at 4:44 PM
Kolumne „Mein Urteil“: Einmal diskriminiert, bis zur Rente entschädigt?
FAZ Aktuell
Excerpt from FAZ Aktuell.