Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Heimbetreiber Fernseh- und Hörfunkprogramme im Haus weiterleiten. Sie müssen dafür keine Extra-Lizenzen abschließen.
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September 3, 2026 at 11:55 AM
BGH-Urteil: Seniorenwohnheim darf laut Bundesgerichtshof TV-Programm weiterleiten
Die Zeit