Die Mitarbeiterzahl bestimmt, ob eine Kapitalgesellschaft einen Aufsichtsrat einrichten muss, zu dem auch Arbeitnehmervertreter gehören. Beschäftigte von Tochterbetrieben zählen nur unter engen Voraussetzungen.
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September 6, 2026 at 11:30 AM
Kolumne „Mein Urteil“: Wer zählt für die Mitbestimmung im Konzern?
FAZ Aktuell